Stellungnahme und Anmeldung von Bedenken gegenüber dem Entwurf der Ergänzungssatzung Naustadt – Pegenauer Straße „Am Kirschhäusl“ in der Fassung vom 18. Mai 2018 

Stellungnahme und Anmeldung von Bedenken gegenüber dem Entwurf der Ergänzungssatzung Naustadt – Pegenauer Straße „Am Kirschhäusl“ in der Fassung vom 18. Mai 2018 

IG Sachsens Schönste Dörfer im Landesverein Sächsischer Heimatschutz e. V. Wilsdruffer Straße 11/13, 01067 Dresden

 Herrn Bürgermeister Gerold Mann, Gemeinderat Klipphausen 

Talstraße 3 01665 Klipphausen                                                                               

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Mann, sehr geehrte Damen und Herren, 

Sie haben den Entwurf der Ergänzungssatzung Naustadt – Pegenauer Straße „Am Kirschhäusl“ in der Fassung vom 18. Mai 2018 öffentlich ausgelegt.       Wir nutzen diese Gelegenheit zur Stellungnahme und melden hiermit unsere Bedenken gegenüber diesem Entwurf an. 

Bereits mit Schreiben vom 27. November 2017 haben wir angesichts der dieser Ergänzungssatzung zu Grunde liegenden Änderung des Flächennutzungsplans unsere Sorge um den Erhalt der baukulturellen Qualität von Naustadt zum Ausdruck gebracht. Die Umwandlung von landwirtschaftlich genutzter Fläche in eine „Gemischte Baufläche“ an dieser Stelle halten wir angesichts der Innenentwicklungspotenziale von Naustadt und der anderen Ortsteile von Klipphausen aus städtebaulicher Sicht für nach wie vor nicht vertretbar. 

Bisher repräsentiert der Ortsteil Naustadt der Gemeinde Klipphausen die regionale ländliche Bauweise in herausragender Weise. Naustadt stellt mit seiner außergewöhnlich gut erhaltenen Siedlungsstruktur und Bausubstanz und vor allem dem sorgsamen Umgang seiner Bewohner mit ihrem baukulturellen Erbe bisher eine Besonderheit im sächsischen und deutschlandweiten Maßstab dar. Deswegen ist Naustadt die Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft (IG) Sachsens Schönste Dörfer zuerkannt worden – auf der Grundlage der Qualitätscharta der IG Sachsens Schönste Dörfer. IG Sachsens Schönste Dörfer im Landesverein Sächsischer Heimatschutz e. V. Wilsdruffer Straße 11/13, 01067 Dresden Mail info@sachsens-schoenste-doerfer.de Web www.sachsens-schoenste-doerfer.de                                                                                                                                            Die baukulturelle Qualität ist ein wertvolles Alleinstellungsmerkmal, das mitentscheidend ist für das Heimatgefühl und die Identifikation der Naustädter mit ihrem Heimatort. Dieses Alleinstellungsmerkmal macht Naustadt für Einwohner, potenzielle Zuzügler und Gäste anziehend. Die Entwicklung der letzten Jahre zeigt, dass die Einzigartigkeit des gesamten Ensembles in der Tat kreative Menschen aller Generationen anzieht, die hier Raum und Lebensqualität für ihre berufliche wie private Entfaltung finden und das Dorf mit Initiative und Wertschöpfung bereichern. 

So ist Naustadt derzeit im kommunalen Maßstab eine perfekte Ergänzung für das Klipphausener „Portfolio“ und ein Aushängeschild für die Gemeinde Klipphausen insgesamt. 

Mit der Ergänzungssatzung wird nun ein wichtiger Grundsatz aufgegeben, der für diesen besonderen Status von Naustadt in den letzten Jahrzehnten von ausschlaggebender Bedeutung war. Die Ergänzungssatzung ermöglicht eine Ortsrandbebauung, mit der der die bisherige Entwicklung prägende Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ ohne Not aufgegeben wird. Damit wird der Zersiedelung Vorschub geleistet, der Verlust eines für Naustadt und die Gemeinde Klipphausen insgesamt wertvollen Alleinstellungsmerkmals zeichnet sich damit ab. 

Nicht nachvollziehbar ist für uns die Begründung für die Ergänzungssatzung. Sie fußt im Wesentlichen auf der Behauptung, der Bauflächenbedarf lasse sich nicht im Rahmen der Innenentwicklung decken. Diese Behauptung wird in keiner Weise durch Fakten untersetzt. 

Der behauptete Mangel an Bauflächen ist auch deshalb in Zweifel zu ziehen, weil der aktuelle Flächennutzungsplan der Gemeinde Klipphausen fast 26 Hektar (260.000 m²!) Bauflächen vorsieht.                                                                       (W- und M-Flächen, ohne gewerbliche Bauflächen)  Damit sollten auf absehbare Zeit nutzbare Wohnbauflächen vorhanden sein, so dass das städtebauliche Erfordernis zur Schaffung neuer Wohnbauflächen an dieser sensiblen Stelle in Naustadt nicht zu erkennen ist. 

Anstatt mit der Ergänzungssatzung wichtige Prinzipien aufzugeben, die für die derzeitige hohe städtebauliche/baukulturelle Qualität von Naustadt ausschlaggebend sind, sollte die Gemeinde Klipphausen sich das Ziel setzen und entsprechende Strategien entwickeln, die vorhandenen Potenziale der Innenentwicklung ihrer dörflichen Ortsteile besser als bisher zu nutzen. 

Dabei sollten insbesondere die das Ortsbild vieler Ortsteile der Gemeinde Klipphausen prägenden großen Drei- und Vierseithöfe in den Fokus genommen werden, um diese durch sinnvolle Nutzungen zu erhalten und hier Umnutzungen zu Gunsten der Ansiedlung junger Familien zu ermöglichen. Dafür sind gemeinsam mit der Bauverwaltung des Landkreises die baurechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, und zwar zeitnah, damit die vergleichsweise günstigen finanziellen Rahmenbedingungen der aktuellen Förderperiode Eigentümern und potenziellen Umnutzern noch zu Gute kommen.                                                                                                                                            Aus unserer Sicht unverständlich ist, dass die Gemeinde Klipphausen sich mit der Weiterverfolgung des Vorhabens gegen den Ortschaftsrat stellt, der die geplante Ergänzungssatzung einstimmig abgelehnt hat.                                    (siehe Amtsblatt der Gemeinde Klipphausen, Ausgabe 3/2018, Seite 7). 

Im Übrigen schließen wir uns der Stellungnahme des Ortschaftsrats wie auch der Stellungnahme des Lebensraum Scharfenberg e.V. vollinhaltlich an und unterstützen die vorgebrachten Einsprüche und Bedenken mit Nachdruck. 

Schließlich ist die Auslegung des Entwurfs der Ergänzungssatzung nach unserer Auffassung fehlerbehaftet, da im Sinne von § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB auch bereits vorliegende umwelt-bezogene Stellungnahmen mit auszulegen sind, hierzu zählen insbesondere die ablehnende Stellungnahme des Ortschaftsrats aber auch weitere bereits vorliegende Stellungnahmen des Lebensraums Scharfenberg e. V. und aus der Bürgerschaft, die auf die Schutzgüter Mensch (einschließlich der menschlichen Gesundheit, Erholungsfunktion), Kultur und sonstige Sachgüter (inkl. Kulturlandschaft) ausgerichtet sind. Die Auslegung dieser Stellungnahmen ist nicht erfolgt. 

Insgesamt gesehen können wir nur die Ablehnung des Entwurfs der Ergänzungssatzung Naustadt – Pegenauer Straße „Am Kirschhäusl“ in der Fassung vom 18. Mai 2018 empfehlen. 

Mit freundlichen Grüßen 

Dr. Johannes von Korff, für Vorstand und Beirat der IG Sachsens Schönste Dörfer im Landesverein Sächsischer Heimatschutz e.V.                                Dresden, 18. Juli 2018 

 

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